Employer Branding im Mittelstand
Die 5 größten Employer Branding Fehler
Unternehmen des Mittelstands, die ein Employer-Branding-Projekt aufzusetzen planen, orientieren sich oftmals an Vorgehensweisen und Erfahrungen der großen Konzerne. Doch damit betreten sie genau den Boxring, aus dem sie bald K.O. herausgetragen werden. Mittelständische Betriebe müssen völlig andere Employer-Branding-Arenen nutzen und vor allem in den Disziplinen antreten, in denen sie im Kampf um die begehrten Kräfte punkten können.
Die aktuelle Ausgabe der Financial Times Deutschland (FTD) vom 28.9.12 hält nicht gerade wertvolle Employer-Branding-Tipps für mittelständische Betriebe bereit: „Dann zahlt halt besser“ lautet der lapidare Titel des Kommentars auf Seite 1. Da geht es um einen Fall, der vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) landete: Bilfinger Berger soll rund 50 Manager, vornehmlich Niederlassungsleiter von Walter-Heilit, heute Heilit+Woerner, gezielt abgeworben und mit diesen ein eigenes Unternehmen in der gleichen Branche aufgebaut haben.
Über mehr als einen ermahnenden Zeigefinger traute sich aber weder das BAG noch die Vorinstanz, das LAG Düsseldorf, hinaus. Klar sei das ein Verstoß gegen das UWG, aber dass überhaupt und dann noch so viel Schaden bei Heilit+Woerner entstanden sei, nämlich rund 46 Mio. Euro, das wollten die Richter nicht anerkennen. Judex non calculat: „Für die Schätzung eines Schadens benötigt der Richter greifbare Anhaltspunkte“ (BAG Pressemitteilung). Und damit war die Sache vom Tisch.
Employer Branding Fehler Nr. 1: Auf Recht pochen
So bleibt der Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht für den Schädiger folgenlos. Und alle Betriebe des Mittelstandes, die sich hier vom BAG ein ebenso bahnbrechendes wie hilfreiches Urteil im Kampf um die begehrten Fachkräfte und Ingenieure erhofft hatten, wissen: Trotz Millionen-Schaden wird ihnen kein Recht und kein Gericht dabei helfen, wenn der finanzkräftige Wettbewerber ihnen die besten Pferde aus dem Stall saugt.
Das UWG regelt ohnehin nur das Verhalten der Wettbewerber am Absatzmarkt, nicht das von Wettbewerbern am Arbeitsmarkt. Für den „Klassiker“, das Abwerben der gerade erst bestens ausgebildeten Mitarbeiter durch übermächtige Kunden, beispielsweise aus Zulieferbetrieben in Automobilkonzerne, kann das UWG per se nichts tun.
Employer Branding Fehler Nr. 2: Gehaltsrad ankurbeln
Wer der FTD-Empfehlung („Dann zahlt halt besser“) folgt, wird zu der sich rasant drehenden Gehaltsrad beitragen, in deren Mittelpunkt die Leistungsträger und die Top-Talente stehen. Ein Spielfeld, auf dem ein mittelständisches Unternehmen doch nicht wirklich gegen ein Großunternehmen gewinnen kann. Vier weitere Employer-Branding-Arenen, in denen sich nur wenige Unternehmen des Mittelstands ein paar Chancen ausrechnen können, sind Markenbekanntheit, Internationalität und Karriereperspektiven.
Gerade Hochschulabsolventen streben eine Beschäftigung bei größeren, bekannten Unternehmen an, die Auslandserfahrungen ermöglichen und regelmäßige Karriereschritte. Mittelständler, die Employer-Branding-Konzepte der Großen kopieren und frohen Mutes auf diese Spielfelder einlaufen, verpulvern ihre Ressourcen.
Employer Branding Fehler Nr. 3-5: Markenbekanntheit, Internationalität und Karriereperspektiven vortäuschen
Diese vier sind beileibe nicht die einzigen Entscheidungskriterien für Bewerber. Und bei den bereits im Unternehmen beschäftigten Mitarbeitern liegen die Prioritäten sowieso ganz anders: Deren Loyalität kann man nicht kaufen. Deren emotionale Bindung zum Unternehmen muss man sich durch Gegenliebe verdienen.
Genau hier kann der Mittelstand den Kampf gewinnen: Mit hohem Vertrauen der Führungskräfte in die Mitarbeiter, mit weitergehenden Verantwortungs- und Handlungsspielräumen, mit klarer Leistungsorientierung, mit kurzen Entscheidungswegen, mit starker Nähe zur Unternehmensleitung, mit echter sozialer Verantwortung, mit authentisch gelebten Werten wie Menschlichkeit und Nachhaltigkeit.
So geht Employer Branding im Mittelstand
Es gibt noch viele weitere Aspekte, die von mittelständischen Unternehmen gezielt gestärkt und – im zweiten Schritt – zum Zwecke des internen und externen Employer Brandings besonders herausgestellt werden müssen. Vieles ist unternehmensspezifisch und muss erst erkannt oder erarbeitet werden.
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