Mitarbeiterbindung mit Rückzahlungsklauseln

Checkliste Rückzahlungsklauseln

Mitarbeiterbindung mit Rückzahlungsklauseln?

Mitarbeiterbindung mit Rückzahlungsklauseln
Mitarbeiterbindung mit Rückzahlungsklauseln

Arbeitgeber, die in ihre Mitarbeiter investieren, zum Beispiel die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen übernehmen oder Gratifikationen zahlen, möchten sicherstellen, dass der Mitarbeiter weiterhin im Unternehmen bleibt.

Zur Absicherung gegen eine Kündigung des Mitarbeiters dienen Rückzahlungsklauseln. Es wird vertraglich festgelegt, wie lange der Mitarbeiter nach Erhalt der Gratifikation oder Weiterbildungsmaßnahme an das Unternehmen gebunden ist und in welcher Höhe er im Falle einer Kündigung die investierten Kosten rückerstatten muss.

Angemessene Bindungsdauer festlegen

Rückzahlungsklauseln sind jedoch nur rechtswirksam, wenn sie inhaltlich und formell bestimmten, im Verlauf der letzten Jahrzehnte gerichtlich festgelegten Anforderungen genügen. Dazu gehört die Beschränkung der Rückzahlungspflicht auf eine Kündigung durch den Arbeitnehmer oder aus von diesem zu vertretenden Gründen.

Rückzahlungsklauseln dürfen den Mitarbeiter auch nicht zu lange an das Unternehmen binden. Die Bindungsdauer muss zu der Dauer der Fortbildungsmaßnahme, den vom Unternehmen investierten Kosten und zum beruflichen Nutzen des Mitarbeiters in einem angemessenen Verhältnis stehen.

In der Arbeitshilfe Rückzahlungsklauseln ist nachzulesen, worauf bei der Ausgestaltung von Rückzahlungsklauseln zu achten ist.

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Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie über Rückzahlungsklauseln mit einem unserer Mitarbeiterbinder sprechen möchten.

Mitarbeiterbindung | Kurz und bündig
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Checkliste Rückzahlungsklauseln
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